Steuerentlastungen wegen Energiepreissteigerungen
Angesichts der Preissteigerungen besonders im Energiebereich wollen die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Bevölkerung steuerlich entlasten. So sieht der von ihnen gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 (20/1333) eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr in Höhe von rund 4,46 Milliarden Euro vor. Bis zum Jahr 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.04.2022
So ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Nach Angaben der Koalition werden dadurch alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet, wobei die relative Entlastung für die Bezieher niedriger Einkommen höher sei. Dies sei auch aus sozialen Gesichtspunkten geboten.
Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt. Die damit verbundene Entlastung werde somit vorgezogen.
Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten, der bisher 1.000 Euro betragen hat. Der zuletzt im Jahre 2011 erhöhte Pauschbetrag wird jetzt auf 1.200 Euro angehoben.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 161/2022
Quelle: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/steuerentlastungen-wegen-energiepreissteigerungen-76508
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