Business Immigration

Diese Art der Zuwanderung richtet sich an Unternehmer, die Geschäftsführer und Inhaber von mindestens 51 % der Anteile einer in der Bundesrepublik Deutschland eingetragenen und tätigen Gesellschaft sind.

§21 AufenthG bietet Unternehmern, deren Betrieb von wirtschaftlichem Interesse für Deutschland ist und sich positiv auf die Wirtschaft des Landes auswirkt, die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Folgende Voraussetzungen gelten für ausländische Unternehmer, die ein Unternehmen registrieren möchten um nach Deutschland zu ziehen:

  • Das eingereichte Wirtschaftsprojekt entspricht den Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit für die Wirtschaft einer bestimmten deutschen Region.
  • Das Unternehmen erwirtschaftet Einnahmen ab 4.500,00 Euro pro Monat und pro Gründer. Für eine Unternehmerfamilie steigen die Anforderungen an das Mindesteinkommen deutlich.
  • Hohe persönliche und geschäftliche Qualitäten des Firmengründers.

Nach den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland können nicht nur Einwohner Deutschlands, sondern auch ausländische Staatsangehörige auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein eigenes Unternehmen gründen. Da die Geschäftsführung eines deutschen Unternehmens häufig einen dauerhaften Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erfordert, benötigen ausländische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Wir empfehlen die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis. Der Mindestbetrag des genehmigten Kapitals der zu gründenden Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro.

Ein Unternehmer hat nach drei Jahren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf Daueraufenthalt. Die Familienangehörigen haben das Recht auf Daueraufenthalt nach fünf Jahren.

Weitere Informationen zur Unternehmenszuwanderung, finanziellen Aspekten, Auswahl der für Sie besten Zuwanderungsoption anhand einer Bestandsanalyse erhalten Sie im Rahmen unserer Beratung*.

* Wir beraten Kunden nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Für eine weitgehende rechtliche oder steuerliche Beratung empfehlen wir Ihnen kompetente und erfahrene Rechtsanwälte oder Steuerberater.

Wenn Sie Fragen haben oder zusätzliche Informationen wünschen. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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